I20G Eingriffe am Fuß ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre, mit Arthrodese am Großzehengrundgelenk oder Osteosynth. einer Mehrfragment-Fx oder bestimmter Knochen-Tx oder wenig kompl. Eingriff an mehr als einem Strahl oder Osteotomie oder Synovialektomie

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,9230,923 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 3,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 8. Belegungstag.
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,923
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
3,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,242/Tag
Obere GVD
8 Tg
BR 0,077/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
118
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,242/Tag
Mittlere VWD:
3,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 8 · BR 0,077/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,9233.876,60 €
Effektive Bewertungsrelation0,9233.876,60 €
Summe3.876,60 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,9233,61 · 0,2428 · 0,0770,086–
Anlage 1bBelegabteilung0,7363,01 · 0,2017 · 0,0670,072–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,668

Entwicklung seit 2015

BR 2018 0,923zum Vorjahr +5,8 %⌀ VWD 3,6 Tage
Bewertungsrelation⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
2020nicht im Katalog
20190,919-0,4 %3,71–8–
20180,923+5,8 %3,61–8–
20170,872+19,1 %3,61–8–
20160,732-0,9 %3,31–7–
20150,7393,41–7–

Änderungen4

2020Gestrichen
nicht mehr im Katalog
2019Titel geändert
Eingriffe am Fuß ohne komplexen Eingriff, kompl. Eingr., Alter > 15 Jahre, mit Arthrodese am Großzehengrundgelenk oder J., m. Arthrod. Großzehengrundgel. od. Osteosynth. einer Mehrfragment-Fx oder bestimmter Knochen-Tx oder wenig kompl. Eingriff Mehrfragm.-Fx od. best. Eingr. an mehr als einem e. Strahl oder Osteotomie oder Synovialektomie od. Osteotom. od. Synovialekt. od. and. Eingr. am Fuß od. chron. Polyarthr. Fuß, Diab. mell. m. Kompl.
2017Titel geändert
Eingriffe am Fuß ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre, ohne mit Arthrodese am Großzehengrundgelenk, ohne Osteosynthese Großzehengrundgelenk oder Osteosynth. einer Mehrfragmentfraktur, ohne bestimmte Knochentransplantation, ohne Mehrfragment-Fx oder bestimmter Knochen-Tx oder wenig komplexen kompl. Eingriff an mehr als einem Strahl oder Osteotomie oder Synovialektomie
2015Neu
Eingriffe am Fuß ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre, ohne Arthrodese am Großzehengrundgelenk, ohne Osteosynthese einer Mehrfragmentfraktur, ohne bestimmte Knochentransplantation, ohne wenig komplexen Eingriff an mehr als einem Strahl

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)107,14 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen