G48B Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre, mit komplizierender Diagnose, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach Organtransplantation

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
APartition "A" — andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,3321,332 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 10,0 Belegungstage, Abschlag ab dem 2. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 23. Belegungstag.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,332
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
10,0 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
2 Tg
BR 0,381/Tag
Obere GVD
23 Tg
BR 0,080/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1223
Untere GVD:
bis Tag 2 · BR 0,381/Tag
Mittlere VWD:
10,0 Tage
Obere GVD:
ab Tag 23 · BR 0,080/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,3325.594,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,3325.594,40 €
Summe5.594,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,33210,02 · 0,38123 · 0,0800,104–
Anlage 1bBelegabteilung1,20511,33 · 0,26524 · 0,0660,086–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,199

Entwicklung seit 2014

BR 2014 1,332⌀ VWD 10,0 Tage
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,297-2,4 %9,12–200,9087
20251,329+6,7 %9,32–200,8908
20241,245+4,6 %9,42–200,9008
20231,190-0,9 %9,02–190,8572
20221,201-0,4 %9,32–200,8511
20211,206+7,8 %9,32–200,8709
20201,119-21,1 %8,92–190,8423
20191,418+0,7 %8,92–19–
20181,408+1,3 %8,92–19–
20171,390+5,8 %9,22–20–
20161,314+1,4 %9,02–19–
20151,296-2,7 %9,62–21–
20141,33210,02–23–

Änderungen4

2024Titel geändert
Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei bösartiger Neubildung oder od. best. Darminfektion od. ohne äußerst schwere CC
2021Titel geändert
Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach Organtransplantation bösartiger Neubildung oder ohne äußerst schwere CC
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2016Titel geändert
Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre, mit komplizierender Diagnose, Jahre oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach Organtransplantation
2014Bestand
Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre, mit komplizierender Diagnose, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach Organtransplantation

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*) und bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen