G36A Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1470 / 1380 / - Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 20,65920,659 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 45,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 14. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 64. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
20,659
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
45,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
14 Tg
BR 1,204/Tag
Obere GVD
64 Tg
BR 0,396/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
11464
Untere GVD:
bis Tag 14 · BR 1,204/Tag
Mittlere VWD:
45,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 64 · BR 0,396/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation20,65986.767,80 €
Effektive Bewertungsrelation20,65986.767,80 €
Summe86.767,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung20,65945,614 · 1,20464 · 0,396––

Entwicklung seit 2015

BR 2015 20,659⌀ VWD 45,6 Tage
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202613,216-2,3 %40,613–592,6726
202513,523+4,2 %39,012–572,9114
202412,980-2,7 %39,512–582,8293
202313,339+3,1 %42,713–612,5636
202212,942-0,6 %41,313–592,9807
202113,017+1,2 %41,313–593,0541
202012,864-31,5 %42,013–602,9940
201918,782-2,0 %41,4––59–
201819,171+1,4 %42,2––60–
201718,914-5,5 %41,1––59–
201620,013-3,1 %41,713–60–
201520,65945,614–64–

Änderungen3

2023Titel geändert
Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane > 1470 / 1380 / - Aufwandspunkte bei Krankheiten oder > 1176 / 1104 / 1104 und Störungen der Verdauungsorgane < 1471 / 1381 / - Aufwandspunkte oder mit endoösophagealer Vakuumtherapie, mit aufwendigem Eingriff
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2015Neu
Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1470 / 1380 / - Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen