DRGSystemDeutschland

G27AStrahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane, Bestrahlungen an mindestens 8 Tagen, mit äußerst schweren CC

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
O
Partition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 5,443
5,443 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 42,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 13. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 61. Belegungstag.
Pflege 0,8857/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
5,443
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
42,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
13 Tg
BR 0,344/Tag
Obere GVD
61 Tg
BR 0,167/Tag
Pflegeerlös
0,8857
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
11361
Untere GVD:
bis Tag 13 · BR 0,344/Tag
Mittlere VWD:
42,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 61 · BR 0,167/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation5,44322.860,60 €
Effektive Bewertungsrelation5,44322.860,60 €
Pflegeerlös · 0,8857/Tag × 4338,08519.521,28 €
Summe32.381,88 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung5,44342,713 · 0,34461 · 0,1670,1100,8857

Entwicklung seit 2014

BR 2026 5,443zum Vorjahr +10,2 %seit 2020 +13,4 %⌀ VWD 42,7 Tage (Vorjahr 39,4)Pflege/Tag 0,8857
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20265,443+10,2 %42,713–610,8857
20254,941-8,3 %39,412–570,9192
20245,388+24,7 %39,612–581,0220
20234,320+5,2 %32,710–510,8739
20224,108-0,3 %30,59–480,9011
20214,121-14,1 %30,59–490,9222
20204,798-11,2 %34,110–520,8663
20195,406-8,6 %31,810–50
20185,914+4,9 %33,110–51
20175,639+14,1 %34,010–52
20164,940-12,9 %32,310–50
20155,674+7,5 %34,010–52
20145,28033,210–51

Änderungen2

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2017Titel geändert
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag, mehr als Bestrahlungen an mindestens 8 Bestrahlungen, Tagen, mit äußerst schweren CC
2014Bestand
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag, mehr als 8 Bestrahlungen, mit äußerst schweren CC

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen