F71B Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,5030,503 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 4,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 10. Belegungstag.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,503
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
4,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,304/Tag
Obere GVD
10 Tg
BR 0,075/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1110
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,304/Tag
Mittlere VWD:
4,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 10 · BR 0,075/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,5032.112,60 €
Effektive Bewertungsrelation0,5032.112,60 €
Summe2.112,60 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,5034,61 · 0,30410 · 0,0750,088–
Anlage 1bBelegabteilung0,4184,31 · 0,25510 · 0,0660,077–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,418

Entwicklung seit 2014

BR 2014 0,503⌀ VWD 4,6 Tage
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,392-1,0 %3,51–80,8049
20250,396+5,3 %3,51–80,8063
20240,376+2,7 %3,71–80,7747
20230,366-3,7 %3,61–80,7653
20220,380±0,0 %3,81–90,7608
20210,380+3,5 %3,81–90,7770
20200,367-22,9 %3,71–80,7597
20190,476+4,4 %3,81–9–
20180,456-7,1 %3,81–9–
20170,491-2,4 %4,01–9–
20160,503-1,0 %4,21–10–
20150,508+1,0 %4,31–10–
20140,5034,61–10–

Änderungen3

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2017Titel geändert
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schweren schwere CC bei mehr als oder ein Belegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens Herzens, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung
2016Titel geändert
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC, schweren CC bei mehr als ein Belegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens
2014Bestand
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*) und bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen