F50B Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation, ohne komplexe Ablation im linken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 2,1192,119 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 4,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 12. Belegungstag.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
2,119
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
4,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,425/Tag
Obere GVD
12 Tg
BR 0,088/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1112
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,425/Tag
Mittlere VWD:
4,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 12 · BR 0,088/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation2,1198.899,80 €
Effektive Bewertungsrelation2,1198.899,80 €
Summe8.899,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung2,1194,61 · 0,42512 · 0,0880,103–
Anlage 1bBelegabteilung1,8153,81 · 0,38311 · 0,0830,094–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,814

Entwicklung seit 2014

BR 2015 2,119zum Vorjahr -2,8 %⌀ VWD 4,6 Tage (Vorjahr 4,0)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,598-1,2 %4,81–110,8495
20251,618+3,5 %3,31–80,9601
20241,564+2,4 %3,51–80,9337
20231,527-1,1 %3,41–80,8586
20221,544-0,6 %3,51–80,8707
20211,553-5,0 %3,51–80,8921
20201,634-11,2 %3,51–80,8871
20191,840-8,0 %3,91–10–
20182,000-3,1 %4,21–10–
20172,064-2,9 %4,11–10–
20162,126+0,3 %4,71–11–
20152,119-2,8 %4,61–12–
20142,1814,01–10–

Änderungen5

2023Titel geändert
Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen ohne hochkomplexe Ablation im linken Vorhof, Ventrikel oder Pulmonalvenen, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, ohne best. angeb. Herzfehler, mit komplexer Ablation, Alter > 15 17 Jahre
2021Titel geändert
Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen mit komplexer Ablation, ohne komplexe hochkomplexe Ablation im linken Vorhof, Ventrikel oder Pulmonalvenen, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, mit komplexer Ablation, Alter > 15 Jahre
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie Herzrhythmusstörungen mit komplexer Ablation oder Alter < 16 Jahre, Ablation, ohne komplexe Ablation im linken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders Ereignisrekorders, Alter > 15 Jahre
2016Titel geändert
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation, Ablation oder Alter < 16 Jahre, ohne komplexe Ablation im linken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders
2014Bestand
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation, ohne komplexe Ablation im linken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen