E79B Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, bei Para- / Tetraplegie oder mit bestimmter mäßig aufwendiger Behandlung oder mit bestimmter Pneumonie, mehr als ein Belegungstag

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,1271,127 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 8,9 Belegungstage, Abschlag ab dem 2. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 18. Belegungstag.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,127
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
8,9 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
2 Tg
BR 0,367/Tag
Obere GVD
18 Tg
BR 0,087/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1218
Untere GVD:
bis Tag 2 · BR 0,367/Tag
Mittlere VWD:
8,9 Tage
Obere GVD:
ab Tag 18 · BR 0,087/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,1274.733,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,1274.733,40 €
Summe4.733,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,1278,92 · 0,36718 · 0,0870,111–
Anlage 1bBelegabteilung1,0219,72 · 0,33419 · 0,0720,093–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,021

Entwicklung seit 2017

BR 2019 1,127zum Vorjahr -8,8 %⌀ VWD 8,9 Tage (Vorjahr 11,0)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,031+1,0 %11,03–221,0361
20251,021+4,2 %11,03–211,0237
20240,980+37,1 %10,83–211,1084
20230,715-4,3 %7,62–161,2615
20220,747-0,5 %8,02–161,1471
20210,751+1,2 %8,02–161,1742
20200,742-34,2 %9,02–181,2119
20191,127-8,8 %8,92–18–
20181,236+6,3 %11,03–20–
20171,16310,93–20–

Änderungen4

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, bei Para- / Tetraplegie oder mit bestimmter mäßig aufwendiger Behandlung oder mit bestimmter Pneumonie, mehr als ein Belegungstag
2018Titel geändert
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, bei Para- / Tetraplegie oder bestimmte mit bestimmter mäßig aufwendige aufwendiger Behandlung
2017Neu
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, bei Para- / Tetraplegie oder bestimmte mäßig aufwendige Behandlung

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen