E40A Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Std., mehr als 2 Belegungstage, mit kompl. Prozedur oder int. Komplexbehandlung > 196 / 368 / - P. oder komplizierender Diagnose oder Alter < 16 J., mit äuß. schw. CC oder ARDS

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
APartition "A" — andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 5,2235,223 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 17,1 Belegungstage, Abschlag ab dem 5. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 33. Belegungstag.
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
5,223
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
17,1 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
5 Tg
BR 0,814/Tag
Obere GVD
33 Tg
BR 0,200/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1533
Untere GVD:
bis Tag 5 · BR 0,814/Tag
Mittlere VWD:
17,1 Tage
Obere GVD:
ab Tag 33 · BR 0,200/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation5,22321.936,60 €
Effektive Bewertungsrelation5,22321.936,60 €
Summe21.936,60 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung5,22317,15 · 0,81433 · 0,2000,270–

Entwicklung seit 2014

BR 2018 5,223zum Vorjahr +5,6 %seit 2016 +21,3 %⌀ VWD 17,1 Tage (Vorjahr 16,9)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20263,599-1,4 %16,85–322,2405
20253,651+6,4 %16,65–322,3068
20243,430-2,8 %15,94–302,3267
20233,528+7,2 %16,95–322,2582
20223,290-0,3 %16,34–312,2860
20213,301-3,1 %16,34–312,3407
20203,406-32,4 %17,15–332,5567
20195,040-3,5 %15,64–31–
20185,223+5,6 %17,15–33–
20174,944+14,8 %16,95–32–
20164,307+14,9 %15,54–30–
20153,747+1,4 %11,13–23–
20143,69411,83–24–

Änderungen4

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Std., Stunden, mehr als 2 Belegungstage, mit kompl. komplexer Prozedur oder int. Komplexbehandlung > 196 / 368 / - P. Punkte oder komplizierender Diagnose oder Alter < 16 J., Jahre, mit äuß. äußerst schw. CC oder ARDS
2016Titel geändert
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Std., mehr als 2 Belegungstage, mit kompl. Prozedur oder int. Komplexbehandlung > 196 / - 368 / - P. oder komplizierender Diagnose oder Alter < 16 J., mit äuß. schw. CC oder ARDS
2015Titel geändert
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, Std., mehr als 2 Belegungstage, mit intensivmed. Komplexbeh. im Kindesalter kompl. Prozedur oder int. Komplexbehandlung > 196 / - / - P. oder mit kompliz. komplizierender Diagnose oder kompl. Prozedur oder Alter < 16 Jahre, J., mit äuß. schw. CC oder ARDS, Alter < 16 J. ARDS
2014Bestand
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mit intensivmed. Komplexbeh. im Kindesalter > 196 P. oder mit kompliz. Diagnose oder kompl. Prozedur oder Alter < 16 Jahre, mit äuß. schw. CC oder ARDS, Alter < 16 J.

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)219,56 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen