E08C Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane ohne operativen Eingriff od. Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen od. mindestens 10 Bestrahlungen od. zerebrale, stereotaktische Bestrahlung

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,5661,566 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 11,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 3. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 26. Belegungstag.
Pflege 0,8056/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,566
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
11,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
3 Tg
BR 0,377/Tag
Obere GVD
26 Tg
BR 0,130/Tag
Pflegeerlös
0,8056
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1326
Untere GVD:
bis Tag 3 · BR 0,377/Tag
Mittlere VWD:
11,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 26 · BR 0,130/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,5666.577,20 €
Effektive Bewertungsrelation1,5666.577,20 €
Pflegeerlös · 0,8056/Tag × 129,66722.416,80 €
Summe8.994,00 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,56611,63 · 0,37726 · 0,1300,1130,8056
Anlage 1bBelegabteilung1,32311,53 · 0,31926 · 0,1080,1020,8056
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,320

Entwicklung seit 2014

BR 2023 1,566zum Vorjahr +2,4 %seit 2020 +4,1 %⌀ VWD 11,6 Tage (Vorjahr 11,1)Pflege/Tag 0,8056
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,632+3,8 %12,93–270,8395
20251,572-0,6 %11,33–250,8198
20241,582+1,0 %11,73–250,8056
20231,566+2,4 %11,63–260,8056
20221,529-0,6 %11,13–250,7509
20211,538+2,2 %11,13–250,7694
20201,505-12,4 %10,83–240,7639
20191,719-5,3 %10,42–23–
20181,816-1,8 %11,13–24–
20171,849+25,9 %10,52–23–
20161,469-4,8 %9,02–21–
20151,543+2,1 %9,42–22–
20141,5129,42–22–

Änderungen3

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane, Atmungsorgane ohne operativen Eingriff oder od. Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen oder od. mindestens 10 Bestrahlungen od. zerebrale, stereotaktische Bestrahlung
2017Titel geändert
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane, ohne operativen Eingriff oder Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, weniger als Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen oder mindestens 10 Bestrahlungen
2014Bestand
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane, ohne operativen Eingriff oder Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, weniger als 10 Bestrahlungen

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)31,25 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Absatz 1 und 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen