D60A Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren oder schweren CC

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
MPartition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,2721,272 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 12,2 Belegungstage, Abschlag ab dem 3. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 26. Belegungstag.
Pflege 1,0039/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,272
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
12,2 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
3 Tg
BR 0,297/Tag
Obere GVD
26 Tg
BR 0,098/Tag
Pflegeerlös
1,0039
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1326
Untere GVD:
bis Tag 3 · BR 0,297/Tag
Mittlere VWD:
12,2 Tage
Obere GVD:
ab Tag 26 · BR 0,098/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,2725.342,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,2725.342,40 €
Pflegeerlös · 1,0039/Tag × 1212,04683.011,70 €
Summe8.354,10 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,27212,23 · 0,29726 · 0,0980,0901,0039
Anlage 1bBelegabteilung0,99312,23 · 0,22826 · 0,0770,0711,0039
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,985

Entwicklung seit 2014

BR 2023 1,272zum Vorjahr +7,1 %seit 2021 +6,4 %⌀ VWD 12,2 Tage (Vorjahr 10,7)Pflege/Tag 1,0039
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,562+4,5 %13,53–281,0811
20251,495+3,3 %13,94–291,0405
20241,447+13,8 %13,74–281,0551
20231,272+7,1 %12,23–261,0039
20221,188-0,6 %10,73–231,0348
20211,195+0,3 %10,73–231,0603
20201,191-25,8 %8,22–190,8737
20191,606+10,8 %8,82–20–
20181,449-3,3 %7,72–17–
20171,499+29,2 %8,42–21–
20161,160-15,3 %6,3––17–
20151,370-5,5 %7,82–17–
20141,4508,32–20–

Änderungen2

2021Titel geändert
Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren oder schweren CC, mit starrer Endoskopie CC
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren oder schweren CC, mit starrer Endoskopie

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)66,56 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Absatz 1 und 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen