D25C Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals außer bei bösartiger Neubildung mit äußerst schweren CC

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 2,5822,582 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 13,8 Belegungstage, Abschlag ab dem 4. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 27. Belegungstag.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
2,582
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
13,8 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
4 Tg
BR 0,358/Tag
Obere GVD
27 Tg
BR 0,090/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1427
Untere GVD:
bis Tag 4 · BR 0,358/Tag
Mittlere VWD:
13,8 Tage
Obere GVD:
ab Tag 27 · BR 0,090/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation2,58210.844,40 €
Effektive Bewertungsrelation2,58210.844,40 €
Summe10.844,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung2,58213,84 · 0,35827 · 0,0900,121–
Anlage 1bBelegabteilung2,19113,84 · 0,31327 · 0,0790,105–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 2,081

Entwicklung seit 2014

BR 2017 2,582zum Vorjahr -5,0 %seit 2014 -22,5 %⌀ VWD 13,8 Tage (Vorjahr 13,3)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,649-5,7 %6,31–140,8726
20251,748+3,6 %6,61–140,8471
20241,687-7,7 %7,31–150,8656
20231,827-3,5 %7,82–160,8326
20221,893-0,6 %7,92–160,8705
20211,904+0,3 %7,92–160,8920
20201,898-20,1 %12,53–270,9576
20192,374-9,4 %11,83–25–
20182,621+1,5 %13,13–25–
20172,582-5,0 %13,84–27–
20162,719+0,6 %13,33–28–
20152,703-18,9 %12,03–26–
20143,33216,24–32–

Änderungen4

2023Titel geändert
Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung BNB oder mit Eingriff an den oberen Atemwegen, ohne Laryngektomie, ohne Exzision von Tumorgewebe, ohne äußerst schw. CC, ohne Bestrahlungssim., Konstr. und Anpas. von Fix.-/Behandlungshilf. bei Strahlenth. mit op. Eingr. schwere CC
2022Titel geändert
Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung oder mit Eingriff an den oberen Atemwegen, ohne Laryngektopmie, Laryngektomie, ohne äußerst schw. CC, ohne Bestrahlungssim., Konstr. und Anpas. von Fix.-/Behandlungshilf. bei Strahlenth. mit op. Eingr.
2021Titel geändert
Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals außer bei bösartiger Neubildung oder mit Eingriff an den oberen Atemwegen, ohne Laryngektopmie, ohne äußerst schweren CC schw. CC, ohne Bestrahlungssim., Konstr. und Anpas. von Fix.-/Behandlungshilf. bei Strahlenth. mit op. Eingr.
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals außer bei bösartiger Neubildung mit äußerst schweren CC

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen