D22B Eingriffe an Mundhöhle und Mund außer bei bösartiger Neubildung, ohne Mundboden- oder Vestibulumplastik

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,6630,663 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 3,5 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 7. Belegungstag.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,663
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
3,5 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,202/Tag
Obere GVD
7 Tg
BR 0,082/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
117
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,202/Tag
Mittlere VWD:
3,5 Tage
Obere GVD:
ab Tag 7 · BR 0,082/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,6632.784,60 €
Effektive Bewertungsrelation0,6632.784,60 €
Summe2.784,60 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,6633,51 · 0,2027 · 0,0820,091–
Anlage 1bBelegabteilung0,5063,01 · 0,1896 · 0,0620,066–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,463

Entwicklung seit 2014

BR 2017 0,663zum Vorjahr +2,6 %seit 2014 +0,6 %⌀ VWD 3,5 Tage (Vorjahr 3,4)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,573-6,5 %2,91–60,8943
20250,613+6,6 %3,11–70,8739
20240,575-0,3 %3,11–70,8397
20230,577+1,1 %3,11–70,8308
20220,571+1,1 %3,11–70,8419
20210,565+0,2 %3,11–70,8383
20200,564-20,2 %3,41–70,8156
20190,707+1,9 %3,41–7–
20180,694+4,7 %3,51–8–
20170,663+2,6 %3,51–7–
20160,646-3,1 %3,41–7–
20150,667+1,2 %3,41–7–
20140,6593,41–7–

Änderungen4

2024Titel geändert
Eingriffe an Mundhöhle und Mund außer bei bösartiger Neubildung oder Eingriffe an Hals und Kopf, ohne Mundboden- oder Vestibulumplastik, ohne Eingriffe an Gaumen- und Rachenmandeln bei bösartiger Neubildung, ohne komplexe Eingriffe am Kopf
2022Titel geändert
Eingriffe an Mundhöhle und Mund außer bei bösartiger Neubildung, Neubildung oder Eingriffe an Hals und Kopf, ohne Mundboden- oder Vestibulumplastik, ohne komplexe Eingriffe am Kopf
2021Titel geändert
Eingriffe an Mundhöhle und Mund außer bei bösartiger Neubildung, ohne Mundboden- oder Vestibulumplastik Vestibulumplastik, ohne Eingriffe am Kopf
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Eingriffe an Mundhöhle und Mund außer bei bösartiger Neubildung ohne Mundboden- oder Vestibulumplastik

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen