C01B Andere Eingriffe bei penetrierenden Augenverletzungen oder Amnionmembrantransplantation oder bestimmte Biopsie

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,0121,012 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 5,8 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 13. Belegungstag.
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,012
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
5,8 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,520/Tag
Obere GVD
13 Tg
BR 0,078/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1113
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,520/Tag
Mittlere VWD:
5,8 Tage
Obere GVD:
ab Tag 13 · BR 0,078/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,0124.250,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,0124.250,40 €
Summe4.250,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,0125,81 · 0,52013 · 0,0780,095–
Anlage 1bBelegabteilung0,7684,81 · 0,42212 · 0,0670,079–
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,738

Entwicklung seit 2014

BR 2018 1,012zum Vorjahr +4,3 %⌀ VWD 5,8 Tage (Vorjahr 5,9)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,797+5,8 %5,31–130,7871
20250,753-4,8 %5,11–120,7500
20240,791-0,4 %5,11–120,7658
20230,794-1,5 %5,31–130,7579
20220,806-0,7 %5,71–140,7836
20210,812+0,4 %5,71–140,8031
20200,809-18,4 %5,61–130,7941
20190,991-2,1 %5,51–13–
20181,012+4,3 %5,81–13–
20170,970+0,9 %5,91–13–
20160,961+0,3 %5,91–14–
20150,958+0,6 %5,91–14–
20140,9525,91–14–

Änderungen2

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2018Titel geändert
Andere Eingriffe bei penetrierenden Augenverletzungen oder Amnionmembrantransplantation oder Biopsien an kraniellen Gefäßen bestimmte Biopsie
2014Bestand
Andere Eingriffe bei penetrierenden Augenverletzungen oder Amnionmembrantransplantation oder Biopsien an kraniellen Gefäßen

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)219,56 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen