B44B Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder schwerer motorischer Funktionseinschränkung

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
APartition "A" — andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,5231,523 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 19,8 Belegungstage, Abschlag ab dem –. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 30. Belegungstag.
Pflege 0,8185/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,523
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
19,8 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
–
kein Abschlag
Obere GVD
30 Tg
BR 0,053/Tag
Pflegeerlös
0,8185
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
130
Untere GVD:
nicht definiert
Mittlere VWD:
19,8 Tage
Obere GVD:
ab Tag 30 · BR 0,053/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,5236.396,60 €
Effektive Bewertungsrelation1,5236.396,60 €
Pflegeerlös · 0,8185/Tag × 2016,3704.092,50 €
Summe10.489,10 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,52319,8–30 · 0,0530,0710,8185

Entwicklung seit 2014

BR 2023 1,523zum Vorjahr +0,6 %seit 2020 +3,5 %⌀ VWD 19,8 Tage (Vorjahr 20,1)Pflege/Tag 0,8185
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,450-3,5 %19,2––290,8094
20251,502-0,3 %19,5––290,8164
20241,506-1,1 %20,1––310,8508
20231,523+0,6 %19,8––300,8185
20221,514-0,6 %20,1––300,8835
20211,523+3,5 %20,1––300,9052
20201,471-52,9 %20,2––300,8776
20193,126+1,5 %23,5––33–
20183,079+0,5 %23,6––33–
20173,065+0,8 %23,9––35–
20163,040+0,7 %25,1––37–
20153,018+28,5 %25,2––37–
20142,34921,9––34–

Änderungen3

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
Titel geändert
Geriatrische frührehab. frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankh. u. Stör. d. Nervensyst. m. schw. mot. Funktionseinschr., Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit and. neurolog. Komplexbeh. d. anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls od. oh. schw. mot. Funktionseinschr., m. neurolog. Komplexbeh. d. akuten Schlaganfalls oder schwerer motorischer Funktionseinschränkung
2015Titel geändert
Geriatrische frührehabilitative frührehab. Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems Krankh. u. Stör. d. Nervensyst. m. schw. mot. Funktionseinschr., mit schwerer motorischer Funktionseinschränkung, ohne neurologische Komplexbehandlung des and. neurolog. Komplexbeh. d. akuten Schlaganfalls od. oh. schw. mot. Funktionseinschr., m. neurolog. Komplexbeh. d. akuten Schlaganfalls
2014Bestand
Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit schwerer motorischer Funktionseinschränkung, ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)31,25 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Absatz 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Absatz 1 und 2 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen