DRGSystemDeutschland

B16AStrahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
O
Partition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,297
1,297 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 8,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 2. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 19. Belegungstag.
Pflege 0,9258/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 Zusatzentgelte
Zusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,297
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
8,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
2 Tg
BR 0,425/Tag
Obere GVD
19 Tg
BR 0,146/Tag
Pflegeerlös
0,9258
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1219
Untere GVD:
bis Tag 2 · BR 0,425/Tag
Mittlere VWD:
8,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 19 · BR 0,146/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,2975.447,40 €
Effektive Bewertungsrelation1,2975.447,40 €
Pflegeerlös · 0,9258/Tag × 98,33222.083,05 €
Summe7.530,45 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,2978,72 · 0,42519 · 0,1460,1310,9258
Anlage 1bBelegabteilung1,0878,72 · 0,35519 · 0,1230,1100,9258
Belegoperateur + Beleganästhesist: 1,081

Entwicklung seit 2017

BR 2026 1,297zum Vorjahr -3,3 %seit 2020 +1,6 %⌀ VWD 8,7 Tage (Vorjahr 9,7)Pflege/Tag 0,9258
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,297-3,3 %8,72–190,9258
20251,341+4,0 %9,72–210,9145
20241,289-0,8 %8,92–190,8265
20231,300±0,0 %9,22–190,8327
20221,300-0,6 %9,52–210,8280
20211,308+2,4 %9,52–210,8484
20201,277-22,1 %9,12–200,9280
20191,640-4,1 %9,42–20
20181,711-9,2 %9,42–19
20171,8859,02–18

Änderungen3

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen oder mindestens 11 Bestrahlungen
2017Neu
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen oder mindestens 11 Bestrahlungen

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)21,75 €

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen