B15Z Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, Bestrahlungen an mindestens 8 Tagen

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 2,5212,521 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 19,5 Belegungstage, Abschlag ab dem 6. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 35. Belegungstag.
Pflege 0,8795/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
2,521
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
19,5 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
6 Tg
BR 0,353/Tag
Obere GVD
35 Tg
BR 0,127/Tag
Pflegeerlös
0,8795
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1635
Untere GVD:
bis Tag 6 · BR 0,353/Tag
Mittlere VWD:
19,5 Tage
Obere GVD:
ab Tag 35 · BR 0,127/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation2,52110.588,20 €
Effektive Bewertungsrelation2,52110.588,20 €
Pflegeerlös · 0,8795/Tag × 2017,5904.397,50 €
Summe14.985,70 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung2,52119,56 · 0,35335 · 0,127–0,8795
Anlage 1bBelegabteilung2,13719,86 · 0,30036 · 0,106–0,8795
Belegoperateur + Beleganästhesist: 2,135

Entwicklung seit 2014

BR 2020 2,521zum Vorjahr -20,9 %⌀ VWD 19,5 Tage (Vorjahr 19,8)Pflege/Tag 0,8795
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20262,437-5,3 %18,15–330,8566
20252,573+5,9 %19,25–350,8253
20242,429+1,8 %19,45–350,8269
20232,387-1,5 %18,55–340,8150
20222,423-0,6 %19,05–340,8265
20212,437-3,3 %19,05–340,8468
20202,521-20,9 %19,56–350,8795
20193,188-2,3 %19,86–36–
20183,263-8,3 %20,46–37–
20173,557-3,6 %21,06–38–
20163,690-6,6 %22,06–40–
20153,949+7,6 %23,47–41–
20143,66923,67–42–

Änderungen2

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2017Titel geändert
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als ein Belegungstag, mehr als 10 Bestrahlungen an mindestens 8 Tagen
2014Bestand
Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als ein Belegungstag, mehr als 10 Bestrahlungen

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)34,48 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen