B04B Beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen ohne äußerst schwere CC oder mehrzeitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen oder äußerst schwere CC

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 3,3943,394 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 14,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 4. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 30. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
3,394
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
14,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
4 Tg
BR 0,477/Tag
Obere GVD
30 Tg
BR 0,114/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1430
Untere GVD:
bis Tag 4 · BR 0,477/Tag
Mittlere VWD:
14,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 30 · BR 0,114/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation3,39414.254,80 €
Effektive Bewertungsrelation3,39414.254,80 €
Summe14.254,80 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung3,39414,64 · 0,47730 · 0,114––

Entwicklung seit 2014

BR 2017 3,394zum Vorjahr +2,3 %seit 2015 +10,0 %⌀ VWD 14,6 Tage
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,301-2,0 %4,81–100,9966
20251,328-61,9 %4,81–101,0000
20243,485+4,2 %13,94–281,4173
20233,343+2,2 %13,84–281,3240
20223,270-0,5 %14,84–301,3432
20213,287+8,8 %14,84–301,3763
20203,020-8,6 %14,74–291,2738
20193,305-1,7 %13,54–28–
20183,363-0,9 %14,04–29–
20173,394+2,3 %14,64–30–
20163,319+7,6 %14,64–29–
20153,086+2,7 %13,54–28–
20143,00414,14–28–

Änderungen3

2025Titel geändert
Beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen Gefäßen, ohne äußerst schwere CC oder mehrzeitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen oder Eingriffe, ohne beidseitige Eingriffe, ohne äußerst schwere CC
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2015Titel geändert
Beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen mit ohne äußerst schweren schwere CC und beidseitige oder mehrzeitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen ohne oder äußerst schwere CC
2014Bestand
Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen mit äußerst schweren CC und beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen ohne äußerst schwere CC

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen