DRGSystemDeutschland

A60BVersagen und Abstoßung eines Organtransplantates, mehr als ein Belegungstag, ohne Entfernung eines Organtransplantates, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Konstellation, Alter < 16 Jahre

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
M
Partition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,900
0,900 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 4,4 Belegungstage, Abschlag ab dem . und tagesbezogenes Entgelt ab dem 11. Belegungstag.
Pflege 1,4124/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Verlegungsfallpauschale
Als Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,900
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
4,4 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
kein Abschlag
Obere GVD
11 Tg
BR 0,174/Tag
Pflegeerlös
1,4124
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
111
Untere GVD:
nicht definiert
Mittlere VWD:
4,4 Tage
Obere GVD:
ab Tag 11 · BR 0,174/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,9003.780,00 €
Effektive Bewertungsrelation0,9003.780,00 €
Pflegeerlös · 1,4124/Tag × 45,64961.412,40 €
Summe5.192,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,9004,411 · 0,1741,4124

Entwicklung seit 2014

BR 2026 0,900zum Vorjahr +18,9 %seit 2020 +14,5 %⌀ VWD 4,4 Tage (Vorjahr 3,9)Pflege/Tag 1,4124
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,900+18,9 %4,4––111,4124
20250,757-15,7 %3,9––91,3767
20240,898+1,0 %5,2––131,4436
20230,889+5,8 %5,2––141,3180
20220,840-0,6 %4,6––101,4494
20210,845+7,5 %4,6––101,4851
20200,786-31,7 %5,0––131,5960
20191,151-9,7 %4,2––10
20181,275+11,5 %4,7––12
20171,143-7,4 %4,3––10
20161,235+2,1 %5,2––14
20151,210+6,1 %5,2––13
20141,1404,9––13

Änderungen2

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2017Titel geändert
Versagen und Abstoßung eines Organtransplantates, mehr als ein Belegungstag, ohne Entfernung eines Organtransplantates, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Konstellation, Alter < 16 Jahre
2014Bestand
Versagen und Abstoßung eines Organtransplantates, mehr als ein Belegungstag, ohne Entfernung eines Organtransplantates, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne äußerst schwere CC, Alter < 16 Jahre

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen