A13D Beatmung > 95 Stdunden mit kompl. OR-Proz., ohne hochkompl. oder sehr kompl. Eingr., oh. intensivmed. Komplexbeh. > 1176 / 1104 / 1104 P., oh. kompliz. Konst., oh. Eingr. bei angeb. Fehlbild., Alt. > 5 J. od. mit IntK > - / 828 / - P. od. kompl. OR-Proz.

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 8,1318,131 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 18,6 Belegungstage, Abschlag ab dem 5. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 36. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
8,131
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
18,6 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
5 Tg
BR 1,041/Tag
Obere GVD
36 Tg
BR 0,235/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1536
Untere GVD:
bis Tag 5 · BR 1,041/Tag
Mittlere VWD:
18,6 Tage
Obere GVD:
ab Tag 36 · BR 0,235/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation8,13134.150,20 €
Effektive Bewertungsrelation8,13134.150,20 €
Summe34.150,20 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung8,13118,65 · 1,04136 · 0,235––
Anlage 1bBelegabteilung7,71418,65 · 1,01836 · 0,230––
Belegoperateur + Beleganästhesist: 7,532

Entwicklung seit 2014

BR 2019 8,131zum Vorjahr -2,0 %⌀ VWD 18,6 Tage (Vorjahr 17,6)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20265,842-3,0 %18,65–372,5035
20256,023-2,5 %19,25–372,5763
20246,179+3,1 %20,06–382,5378
20235,993-3,1 %20,16–382,4516
20226,184+1,8 %19,45–372,5332
20216,072-0,3 %19,05–372,6225
20206,090-25,1 %18,95–372,6841
20198,131-2,0 %18,65–36–
20188,296-4,7 %17,65–35–
20178,704+3,9 %20,66–38–
20168,377-1,8 %19,76–38–
20158,531+4,1 %20,76–39–
20148,19318,95–36–

Änderungen5

2021Titel geändert
Beatmung > 95 Stunden mit kompl. OR-Proz., ohne hochkompl. komplexer OR-Prozedur, Alter > 5 Jahre oder sehr kompl. Eingr., oh. intensivmed. Komplexbeh. mit IntK > 1176 - / 1104 828 / 1104 P., oh. - Punkte oder kompl. OR-Prozedur od. mit best. OR-Prozedur od. kompliz. Konst., oh. Eingr. bei angeb. Fehlbild., Alt. > 5 J. Konst. od. mit IntK > - 588 / 828 552 / - P. 552 Punkte od. kompl. OR-Proz. Alter < 16 Jahre bei bösartiger Neubildung
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
Titel geändert
Beatmung > 95 Stdunden Stunden mit kompl. OR-Proz., ohne hochkompl. oder sehr kompl. Eingr., oh. intensivmed. Komplexbeh. > 1176 / 1104 / 1104 P., oh. kompliz. Konst., oh. Eingr. bei angeb. Fehlbild., Alt. > 5 J. od. mit IntK > - / 828 / - P. od. kompl. OR-Proz.
2019Titel geändert
Beatmung > 95 Stunden Stdunden mit komplexer OR-Prozedur, kompl. OR-Proz., ohne hochkompl. od. oder sehr kompl. Eingriff, ohne Eingr., oh. intensivmed. Komplexbeh. > 1176 / 1104 / 1104 Punkte, ohne P., oh. kompliz. Konst., ohne oh. Eingr. bei angeb. Fehlbild. Fehlbild., Alt. > 5 J. od. mit intensivmed. Komplexbeh. IntK > - / 828 / - P. od. kompl. OR-Proz.
2015Titel geändert
Beatmung > 95 Stunden mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen oder hochkompl. od. sehr komplexen kompl. Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung intensivmed. Komplexbeh. > 1176 / 1104 Aufwandspunkte, / 1104 Punkte, ohne komplizierende Konstellation, kompliz. Konst., ohne Eingriff Eingr. bei angeborener Fehlbildung angeb. Fehlbild. od. mit intensivmed. Komplexbeh. > - / 828 / - P.
2014Bestand
Beatmung > 95 Stunden mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen oder sehr komplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1176 / 1104  Aufwandspunkte, ohne komplizierende Konstellation, ohne Eingriff bei angeborener Fehlbildung

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)228,59 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen