A05B Herztransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 2646 / 2484 / - Aufwandspunkte

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 15,84815,848 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 50,0 Belegungstage, Abschlag ab dem 16. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 68. Belegungstag.
Pflege 1,8555/TgTagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
15,848
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
50,0 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
16 Tg
BR 0,593/Tag
Obere GVD
68 Tg
BR 0,248/Tag
Pflegeerlös
1,8555
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
11668
Untere GVD:
bis Tag 16 · BR 0,593/Tag
Mittlere VWD:
50,0 Tage
Obere GVD:
ab Tag 68 · BR 0,248/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation15,84866.561,60 €
Effektive Bewertungsrelation15,84866.561,60 €
Pflegeerlös · 1,8555/Tag × 5092,77523.193,75 €
Summe89.755,35 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung15,84850,016 · 0,59368 · 0,248–1,8555

Entwicklung seit 2014

BR 2020 15,848zum Vorjahr -24,2 %⌀ VWD 50,0 Tage (Vorjahr 58,1)Pflege/Tag 1,8555
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
2021nicht im Katalog
202015,848-24,2 %50,016–681,8555
201920,910-8,8 %58,118–76–
201822,932-12,4 %46,214–64–
201726,176+16,5 %59,019–77–
201622,467-29,4 %65,521–84–
201531,815+25,1 %100,332–118–
201425,43257,318–75–

Änderungen3

2021Gestrichen
nicht mehr im Katalog
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2016Titel geändert
Herztransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden, Alter ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 15 Jahre 2646 / 2484 / - Aufwandspunkte
2014Bestand
Herztransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden, Alter > 15 Jahre

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)18,21 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen