A01B Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter Pankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre

VerwendungFallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
OPartition "O" — operative Fallpauschalen (OR-Prozedur). Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 16,07016,070 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 34,7 Belegungstage, Abschlag ab dem 11. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 53. Belegungstag.
VerlegungsfallpauschaleAls Verlegungsfallpauschale gekennzeichnet: Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus vor Erreichen der mittleren Verweildauer ist ein tagesbezogener Abschlag vorzunehmen (§ 3 FPV).
Ausnahme WiederaufnahmeVon der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 ZusatzentgelteZusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
16,070
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
34,7 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
11 Tg
BR 1,036/Tag
Obere GVD
53 Tg
BR 0,441/Tag
Pflegeerlös
–
nicht im Katalog
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Abschlag
Regelbereich
11153
Untere GVD:
bis Tag 11 · BR 1,036/Tag
Mittlere VWD:
34,7 Tage
Obere GVD:
ab Tag 53 · BR 0,441/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation16,07067.494,00 €
Effektive Bewertungsrelation16,07067.494,00 €
Summe67.494,00 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung16,07034,711 · 1,03653 · 0,441––

Entwicklung seit 2014

BR 2019 16,070zum Vorjahr +6,4 %seit 2017 +0,4 %⌀ VWD 34,7 Tage (Vorjahr 33,2)
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
202611,953-6,3 %33,710–522,1250
202512,754+11,4 %34,911–532,3001
202411,446-1,1 %31,19–492,1973
202311,572-1,3 %34,911–532,4678
202211,724-0,6 %30,59–482,4758
202111,792-5,7 %30,59–482,5368
202012,506-22,2 %32,310–502,5709
201916,070+6,4 %34,711–53–
201815,097-5,6 %33,210–51–
201715,999-9,6 %32,210–50–
201617,690+5,9 %37,011–55–
201516,701-8,1 %31,810–50–
201418,17237,211–55–

Änderungen3

2021Titel geändert
Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation Dünndarmtranspl. mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder Std. od. mit Transplantatabstoßung oder od. mit komb. Nierentranspl. od. m. kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter Pankreastransplantation oder Pankreastranspl. od. Alter < 6 Jahre J. oder od. m. intensivm. Komplexbeh. > 980 / 828 / - P.
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2017Titel geändert
Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter Pankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre
2014Bestand
Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180  Stunden oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder Alter < 6 Jahre

Katalogjahre 2014–2026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)106,06 €

Erläuterungen des Katalogs

▸ Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und / oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog entsprechend keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
▸ Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen