DRGSystemDeutschland

743ZBougierung und Dilatation des Ösophagus in Sedierung oder Anästhesie, Alter < 18 Jahre, teilstationär

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
A
Partition "A" — andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
individuell
Diese Fallpauschale ist nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütet. Das Entgelt ist nach § 6 Abs. 1 KHEntgG krankenhausindividuell zu vereinbaren.
Pflege 0,6060/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 3b

Bewertungsrelation
Krankenhausindividuell (teilstationär)
Mittlere Verweildauer
– Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
kein Abschlag
Obere GVD
kein Zuschlag
Pflegeerlös
0,6060
Bewertungsrelation pro Tag

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 3bKrankenhausindividuell (teilstationär)0,6060

Entwicklung seit 2021

BewertungsrelationPflegeerlös je Tag
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
2026krankenhausindividuell
2025krankenhausindividuell
2024krankenhausindividuell
2023krankenhausindividuell
2022krankenhausindividuell
2021krankenhausindividuell

Änderungen2

2022Titel geändert
Bougierung und Dilatation des Ösophagus in Sedierung oder Anästhesie, Alter < 18 Jahre, teilstationär
2021Neu
Bougierung des Ösophagus in Sedierung oder Anästhesie, Alter < 18 Jahre, teilstationär

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Teilstationär(Anlage 1c, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen