Deutsche Kodierrichtlinien

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P017qKlinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung

Der Kode 9-990 für eine Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung ist unter Angabe des Datums, an dem der Patient verstorben ist (Entlassungstag), anzugeben.






Spezielle Kodierrichtlinien







1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten