D001a Allgemeine Kodierrichtlinien

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
2 ICDDiagnoseschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
Beispiele: 1Kodes, die nur in den Beispielen vorkommen. Sie zeigen die Anwendung, sind aber nicht Gegenstand der Richtlinie — auf ihren Kodeseiten erscheint die Richtlinie deshalb nicht.
3 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
6 Übungsaufgaben zu D001 Allgemeine Kodierrichtlinien — selbst kodieren und sofort auswerten, im Kodiertrainer.

Wortlaut der Richtlinie

Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Obwohl Untersuchungsbefunde entscheidende Punkte im Kodierungsprozess sind, gibt es einige Krankheiten, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden. Zum Beispiel wird Morbus Crohn nicht immer durch eine Biopsie bestätigt.

Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für

  • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet,

und

  • die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation.

Die Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte kann nicht häufig genug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die Anwendung aller Kodierrichtlinien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe.

Sich anbahnende oder drohende Krankheit

Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthaltes nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-Verzeichnissen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 36) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 40)) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich „anbahnend” oder „drohend” unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD-10-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich „anbahnend“ oder „drohend“ beschrieben wurde, nicht kodiert.

Für wenige Diagnosen, die als „drohend“ bezeichnet werden können, gibt die ICD-10 eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD-10-Verzeichnissen. Für die Diagnose „Drohender Abort“ zum Beispiel gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose „drohender Infarkt“ ist eingeschlossen in I20.0 Instabile Angina pectoris.

Kodes, die diese Richtlinie regelt2

I20.0Instabile Angina pectoris
O20.0Drohender Abort

Kodes nur in Beispielen1

I70.24Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration