1401w Dialyse

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
2 ICDDiagnoseschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
9 OPSProzedurenschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
Schlichtung: 1Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, abgedruckt in dieser Richtlinie: ohne KDE (06.09.2023)
3 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
7 Übungsaufgaben zu 1401 Dialyse — selbst kodieren und sofort auswerten, im Kodiertrainer.

Wortlaut der Richtlinie

Diagnosen

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose

Z49.1 Extrakorporale Dialyse.

Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrunde liegende Krankheit zu kodieren.

b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse und Z99.2 Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz sind nicht zuzuweisen.

Prozeduren

Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8-853.1, .7, .8), Hämodialysen (8-854.6, .7), Hämodiafiltrationen (8-855.1, .7, .8) und Peritonealdialysen (8-857.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme.

Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung sowie eine Unterbrechung bis 24 Stunden eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung.

Kodes, die diese Richtlinie regelt11

Z49.1Extrakorporale Dialyse
Z99.2Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz
8-853Hämofiltration
8-853.1Hämofiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVH)
8-854Hämodialyse
8-854.6Hämodialyse: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
8-855Hämodiafiltration
8-855.1Hämodiafiltration: Kontinuierlich, arteriovenös (CAVHDF)
8-857Peritonealdialyse
8-857.1Peritonealdialyse: Kontinuierlich, nicht maschinell unterstützt (CAPD)
8-85aDialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates