DKR 2015
Deutsche Kodierrichtlinien
0801aSchwerhörigkeit und Taubheit
Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien
H90.– Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und
H91.– Sonstiger Hörverlust
in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:
- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen
- Krankheiten des Kreislaufsystems
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