Deutsche Kodierrichtlinien

0801aSchwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und

H91.– Sonstiger Hörverlust

in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden

- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen






Krankheiten des Kreislaufsystems