0215h Lymphom

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
19 ICDDiagnoseschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
2 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
5 Übungsaufgaben zu 0215 Lymphom — selbst kodieren und sofort auswerten, im Kodiertrainer.

Wortlaut der Richtlinie

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen:

C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten

C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane

C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens

C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane

C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut

C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems

C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars

C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere

C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen

C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88)

anzugeben.

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

zu verwenden.

Kodes, die diese Richtlinie regelt19

C77.-Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten
C78.-Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane
C79.0Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens
C79.1Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
C79.2Sekundäre bösartige Neubildung der Haut
C79.3Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute
C79.4Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems
C79.5Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
C79.6Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars
C79.7Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere
C79.8-Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen
C79.9Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation
C81.-Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
C82.-Follikuläres Lymphom
C83.-Nicht follikuläres Lymphom
C84.-Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome
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C85.-Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms
C86.-Weitere spezifizierte T/NK-Zell-Lymphome
C88.-Bösartige immunproliferative Krankheiten