Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
Der Kode Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht zuzuweisen.
Der Prozedurenkode
8-541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase
ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.