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PP016aVerbringung

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung von Fällen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PEPP, § 17d KHG) verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
Fassungen: 62026 PP016a · 2025 PP016a · 2024 PP016a · 2023 PP016a · 2022 PP016a · 2020 PP016a
1 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch das verbringende Krankenhaus kodiert.