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PD007aAufnahme zur Prozedur, nicht durchgeführt

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung von Fällen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PEPP, § 17d KHG) verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
Beispiele: 4Kodes, die nur in den Beispielen vorkommen. Sie zeigen die Anwendung, sind aber nicht Gegenstand der Richtlinie — auf ihren Kodeseiten erscheint die Richtlinie deshalb nicht.
Fassungen: 62026 PD007a · 2025 PD007a · 2024 PD007a · 2023 PD007a · 2022 PD007a · 2020 PD007a
2 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Wenn ein Patient für eine Prozedur stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:

a) wenn die Prozedur aus technischen Gründen nicht ausgeführt wurde:

b) wenn die Prozedur auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde:

Kodes nur in Beispielen4

F33.2Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
F33.3Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen
K35.8Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet
Z53Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden