DRGSystemDeutschland

Fehler melden

Stimmt etwas auf dieser Seite nicht? Beschreiben Sie kurz, was falsch ist — die Adresse der Seite wird mitgeschickt.

Die Meldung wird per E-Mail an die Redaktion gesendet und nicht gespeichert.

PD005aFolgezustände und geplante Folgeeingriffe

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung von Fällen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PEPP, § 17d KHG) verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
Beispiele: 2Kodes, die nur in den Beispielen vorkommen. Sie zeigen die Anwendung, sind aber nicht Gegenstand der Richtlinie — auf ihren Kodeseiten erscheint die Richtlinie deshalb nicht.
Fassungen: 62026 PD005a · 2025 PD005a · 2024 PD005a · 2023 PD005a · 2022 PD005a · 2020 PD005a
1 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später.

Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:

  • eine für den aktuellen Zustand und danach
  • eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.

Kodes nur in Beispielen2

G81.1Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I69.4Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet