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ZE2026-99Fremdbezug von Donor-Lymphozyten

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
individuell
Unbewertetes Zusatzentgelt: Das Entgelt ist nach § 6 Abs. 1 KHEntgG zwischen Krankenhaus und Kostenträgern zu vereinbaren; der Katalog nennt nur die Leistung.
Fußnoten
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026