Zusatzentgelte - Zusätzliche Entgelte für besondere Leistungen und Verfahren
ZE2026-35Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen
individuell
Betrag
krankenhausindividuell
unbewertet
▲Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Quelle: aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026