▲Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Auslösende OPS-Kodes1
6-00f.fApplikation von Medikamenten, Liste 15: Tafasitamab, parenteralalle Subkodes
Quelle: aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026