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ZE2026-118Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalstimulator

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
individuell
Unbewertetes Zusatzentgelt: Das Entgelt ist nach § 6 Abs. 1 KHEntgG zwischen Krankenhaus und Kostenträgern zu vereinbaren; der Katalog nennt nur die Leistung.
3 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes3

  • 5-028.90Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar
  • 5-028.a0Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar
  • 5-028.c0Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar