▲Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Auslösende OPS-Kodes4
5-785.2dImplantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz: Becken
5-785.3dImplantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz, resorbierbar: Becken
5-785.4dImplantation von alloplastischem Knochenersatz: Metallischer Knochenersatz: Becken
5-785.5dImplantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz, resorbierbar mit Antibiotikumzusatz: Becken
Quelle: aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026