DRGSystemDeutschland

ZE120.03Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 72 bis 144 Stunden

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1.401,36 €
Bundeseinheitlicher Betrag: Er gilt unverändert für jedes Krankenhaus und wird nicht mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.62Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 72 bis 144 Stunden
  • 8-854.72Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 72 bis 144 Stunden