DRGSystemDeutschland

ZE120.01Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Bis 24 Stunden

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
291,95 €
Bundeseinheitlicher Betrag: Er gilt unverändert für jedes Krankenhaus und wird nicht mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.60Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Bis 24 Stunden
  • 8-854.70Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Bis 24 Stunden