DRGSystemDeutschland

ZE02Hämodiafiltration, intermittierend

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
180,40 €
Bundeseinheitlicher Betrag: Er gilt unverändert für jedes Krankenhaus und wird nicht mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
4 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes4

  • 8-855.3Hämodiafiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-855.4Hämodiafiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
  • 8-855.5Hämodiafiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-855.6Hämodiafiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen