SEG-4 Kodierempfehlungen

61Metastasen, multiple, Chemotherapie
Erstellt2006-02-28
Aktualisiert2025-01-01

Problem/Erläuterung:


Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem Tumorleiden:

z. B. Chemotherapie bei Leber-, Nieren-, Haut- und Knochenmetastasen und Mammakarzinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z. B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt. Auch die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vergleiche DKR D003 Nebendiagnosen).