SEG-4 Kodierempfehlungen

582Stuhlinkontinenz, Stoma
Erstellt2017-06-27
Aktualisiert2025-01-01

Problem/Erläuterung:


Darf bei Trägern eines Ileo- oder Kolostomas die Schlüsselnummer R15 Stuhlinkontinenz in Verbindung mit einem Kode aus Z43.- für die Versorgung mit einem Stoma kodiert werden?

Es wird gelegentlich argumentiert mit der Definition „Inkontinenz nennt man die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, den Blasen- und/oder Darminhalt sicher zu speichern und selbst zu bestimmen, wann und wo er entleert werden soll. Unwillkürlicher Urinverlust oder Stuhlabgang sind die Folgen.“

Ist diese Sichtweise gemäß DKR korrekt?


Kodierempfehlung:


Gemäß DKR 1804 ist ein Kode für die Inkontinenz nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung darstellt oder eine klinische Bedeutung hat.


Da bei Stoma-Trägern die Inkontinenz in Folge der Behandlung als „normal“ anzusehen ist, ist R15 Stuhlinkontinenz nicht anzugeben.