DRGSystemDeutschland

Nr. 551Drainage, epidural

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-033.1 Inzision des Spinalkanals: Drainage sonstiger epiduraler Flüssigkeit
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-02-24). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Nach kaudal sequestriertem Bandscheibenvorfall LWK 4/5 wurde folgender Eingriff durchgeführt: Teilhemilaminektomie LWK 4/5 links, Entfernung mehrerer Bandscheibensequester, Teilzwischenwirbelausräumung von links sowie Dekompression und Neurolyse der Nervenwurzel L5 links und Einlage einer epiduralen Drainage.


Ist zusätzlich zu den Kodes für den operativen Eingriff die Kodierung des OPS-Kodes 5-033.1 Inzision des Spinalkanals, Drainage sonstiger epiduraler Flüssigkeit zulässig?


Kodierempfehlung:


Die zusätzliche Kodierung des OPS-Kodes 5-033.1 Inzision des Spinalkanals, Drainage sonstiger epiduraler Flüssigkeit ist nicht begründet. Nach der Systematik des OPS ist dieser Kode bei einem eigenständig durchgeführten Eingriff zu verwenden, der in Zielrichtung einer Drainierung von epiduraler Flüssigkeit erfolgt. Die Einlage einer Drainage in den Epiduralraum im Rahmen des oben beschriebenen operativen Eingriffes hingegen ist als integraler Bestandteil, d. h. als Prozedurenkomponente zu werten.