SEG-4 Kodierempfehlungen
Problem/Erläuterung:
Bei einer Patientin wird ein Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Weitere diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen in Bezug auf die Tumorerkrankung erfolgten nicht. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.
Hinweis:
Zur Klarstellung wurde nach dem Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gemäß § 17c Abs. 3 KHG – Aktenzeichen 01/2015 – ergänzt, dass in diesem Fall keine weiteren diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen erfolgten.
Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.