SEG-4 Kodierempfehlungen
311Obduktion
Erstellt2009-12-17
Aktualisiert2025-01-01
Problem/Erläuterung:
Können bei Festlegung der Hauptdiagnose auch Obduktionsbefunde herangezogen werden?
Kodierempfehlung:
Laut DKR D002 sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen. Dies gilt bei der Festlegung der Hauptdiagnose auch für den Fall der Todesursachenklärung durch eine Obduktion.