SEG-4 Kodierempfehlungen

260Materialkombination, Frakturen, OsteosyntheseOPS:5-790,5-810.6
Erstellt2009-10-22
Aktualisiert2025-01-01
OPS:5-790Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese
OPS:5-810.6Arthroskopische Gelenkoperation: Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur

Problem/Erläuterung:


1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?


2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:


Ad 1.:

Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z. B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z. B. Zement und Metall)


• Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.


Ad 2.:

Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offen-chirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:


• Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.


Zweizeitiges Vorgehen:


• Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.


Hinweis:

Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkoperation, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.


Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.