SEG-4 Kodierempfehlungen

216Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastischeOPS:5-870.a1,58861
Erstellt2008-04-24
Aktualisiert2025-01-01
OPS:5-870.a1Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe: Partielle Resektion: Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten)

Problem/Erläuterung:


Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation (Segmentresektion) durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?


Kodierempfehlung:


Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:


Die routinemäßige Angabe von z. B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.


Für Fälle ab 2012 gilt:


Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-870.a1 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten) zu kodieren.