SEG-4 Kodierempfehlungen

184Palliativ, Tumor, Fraktur, pathologischICD:C18.4,C79.5,M90.75*
Erstellt2007-08-21
Aktualisiert2025-01-01
ICD:C18.4Bösartige Neubildung: Colon transversum
ICD:C79.5Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
ICD:M90.75*Knochenfraktur bei Neubildungen: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]

Problem/Erläuterung:


Die Aufnahme einer 75-jährigen Patientin erfolgt wegen pathologischer Femurfraktur infolge einer Knochenmetastase. Bekannt ist ein Kolonkarzinom (Colon transversum) mit Lungen- und Lebermetastasen. Die Fraktur wird stabilisiert und es erfolgt eine palliative Schmerztherapie. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose: C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen, sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes


Nebendiagnosen: M90.75* Osteopathien bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, Knochenfraktur bei Neubildungen (C00-D48†), Beckenregion und Oberschenkel


C18.4 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum


Die pathologische Fraktur ist im Kreuz-/Stern-System spezifisch abbildbar. Vor diesem Hintergrund ist die sekundäre Neubildung Hauptdiagnose. Der Primärtumor ist zusätzlich als Nebendiagnose kodierbar.