OPS-301 2014

Operationen- und Prozedurenschlüssel

9-670.20
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.21
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.22
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.23
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.24
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.25
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.26
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.30
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.31
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-670.32
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.00
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.01
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.02
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.03
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.04
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.05
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.06
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.10
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.11
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015
9-671.12
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6722015