Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 4 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 5 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 6 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 bis 2 Stunden pro Tag: An 7 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 1 Tag pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 2 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag: An 3 Tagen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6722015