Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016