OPS-301 2015

Operationen- und Prozedurenschlüssel

Zusätzlich nach Bedeutung gesucht

9-694.7
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 8 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.s
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 26 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.5
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 6 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.8
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 9 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.a
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 11 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.1
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 2 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.0
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 BehandlungstagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 3 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.3
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 4 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.4
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 5 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.6
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 7 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-694.9
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 10 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
9-693.02
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-693.03
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-693.05
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET03.02Neu⚖ 1
9-693.04
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET03.01Neu⚖ 1
9-693.12
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-693.13
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET03.03Neu⚖ 1
9-693.01
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-693.15
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dET: ET03.05Neu⚖ 1
9-693.00
Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-693.10
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro TagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 1
9-685.3
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 6 bis 8 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.0
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit bis 2 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.1
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 2 bis 4 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.2
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 4 bis 6 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.4
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 8 bis 10 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.5
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 10 bis 12 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.6
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 12 bis 14 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.7
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 14 bis 16 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.8
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 16 bis 18 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.9
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 18 bis 20 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.a
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-685.b
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6862016
9-672
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichensinngemäß≤18nur § 17dNeu9-670.20, 9-670.21, 9-670.22, +602014
8-810.8n
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 80.000 Einheiten bis unter 90.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8p
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 90.000 Einheiten bis unter 100.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8k
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 60.000 Einheiten bis unter 70.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8m
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 70.000 Einheiten bis unter 80.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8j
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 50.000 Einheiten bis unter 60.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8h
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 45.000 Einheiten bis unter 50.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8f
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 35.000 Einheiten bis unter 40.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-810.8g
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter Faktor VIII: 40.000 Einheiten bis unter 45.000 EinheitenEinmalkodeZE:ZE2015-97ZE2015-98⚖ 1
8-800.g5
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE146.05ZP: ZP58.05Neu8-800.b42014⚖ 4
8-800.cb
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 80 TE bis unter 88 TEEinmalkodeZE: ZE107.11ZP: ZP38.11⚖ 3
8-800.fr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.25ZP: ZP59.25Neu8-800.9q2014⚖ 3
8-800.f5
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 6 bis unter 8 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.06ZP: ZP59.06Neu8-800.942014⚖ 3
8-800.gr
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 86 bis unter 94 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE146.24ZP: ZP58.24Neu8-800.bq, 8-800.br2014⚖ 3
8-800.fm
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Apherese-Thrombozytenkonzentrat: 58 bis unter 64 Apherese-ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE147.21ZP: ZP59.21Neu8-800.9k2014⚖ 3
8-800.c8
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 56 TE bis unter 64 TEEinmalkodeZE: ZE107.08ZP: ZP38.08⚖ 3
8-800.cc
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 88 TE bis unter 104 TEEinmalkodeZE: ZE107.12ZP: ZP38.12⚖ 3
8-800.g6
Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Thrombozytenkonzentrat: 8 bis unter 10 ThrombozytenkonzentrateEinmalkodeZE: ZE146.06ZP: ZP58.06Neu8-800.b52014⚖ 3
9-695.11
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-695.00
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-695.01
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-695.10
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/TagZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-692.15
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen: durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dNeu9-692.10, 9-692.11, 9-692.122014⚖ 1
9-692.13
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen: durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-692.03
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-692.04
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Kindern/Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-692.05
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dNeu9-692.00, 9-692.01, 9-692.022014⚖ 1
9-692.14
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen: durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dNeu⚖ 1
9-690.04
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.14
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.00
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.01
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.02
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.03
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.10
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.11
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.12
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
9-690.13
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d⚖ 1
5-502.3
Anatomische (typische) Leberresektion: So genannte Trisegmentektomie [Resektion der Segmente 4 bis 8]
5-502.2
Anatomische (typische) Leberresektion: Hemihepatektomie rechts [Resektion der Segmente 5 bis 8]
5-502.0
Anatomische (typische) Leberresektion: Segmentresektion (ein Segment)
5-502.1
Anatomische (typische) Leberresektion: Hemihepatektomie links [Resektion der Segmente 2, 3, 4a und 4b]]
5-502.4
Anatomische (typische) Leberresektion: Bisegmentektomie [Lobektomie links] [Resektion der Segmente 2 und 3]
5-502.5
Anatomische (typische) Leberresektion: Resektion sonstiger SegmentkombinationenHinweis
5-502.6
Anatomische (typische) Leberresektion: Trisektorektomie [Resektion der Segmente 1 und 4 bis 8]Neu5-502.x2014
5-502.x
Anatomische (typische) Leberresektion: SonstigeWird 5-502.7, 5-502.82016
5-502.y
Anatomische (typische) Leberresektion: N.n.bez.
9-641.14
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.04
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.00
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.01
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.02
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.03
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.10
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.11
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.12
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-641.13
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17d
9-655.3
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.0
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.1
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.2
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.4
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.5
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.6
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.7
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016
9-655.8
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird 9-6562016